HAUPTSITZ
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AGB´s
AGB – Bedingungen für die verbindliche Bestellung eines gebrauchten Kraftfahrzeuges
I. Vertragsabschluss/Schriftform/Übertragung von Rechten und Pflichten des Käufers
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Der Kaufvertrag ist abgeschlossen, wenn die Vertragsurkunde von beiden Vertragsparteien unterzeichnet ist. Der Inhalt von Verkaufsanzeigen, Ausstattungslisten und gutachterlichen Bewertungen bezüglich des Kaufgegenstandes wird nur dann Vertragsbestandteil, wenn dies in der Vertragsurkunde ausdrücklich vermerkt ist.
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Die Vertragsparteien vereinbaren für den Abschluss des Kaufvertrages die Schriftform. Änderungen bzw. Ergänzungen des Kaufvertrages, insbesondere handschriftliche Zusätze oder mündliche Abreden, werden nur mit schriftlicher Bestätigung durch den Verkäufer wirksam. Nebenabreden bestehen nicht. Die Schriftform gilt auch für eine Änderung des Schriftformerfordernisses.
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Übertragungen von Rechten und Pflichten des Käufers aus dem Kaufvertrag bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Verkäufers.
II. Zahlung
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Der Kaufpreis und Preise für Nebenleistungen sind bei Übergabe des Kaufgegenstandes und Aushändigung oder Übersendung der Rechnung zur Zahlung fällig.
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Gegen Ansprüche des Verkäufers kann der Käufer nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Käufers unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt. Hiervon ausgenommen sind Gegenforderungen des Käufers aus demselben Kaufvertrag. Ein Zurückbehaltungsrecht kann er nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis beruht.
III. Lieferung und Lieferverzug
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Liefertermine und Lieferfristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, sind schriftlich anzugeben. Lieferfristen beginnen mit Vertragsabschluss.
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Der Käufer kann zehn Tage, bei Nutzfahrzeugen zwei Wochen, nach Überschreiten eines unverbindlichen Liefertermins oder einer unverbindlichen Lieferfrist den Verkäufer auffordern, zu liefern. Mit dem Zugang der Aufforderung kommt der Verkäufer in Verzug. Hat der Käufer Anspruch auf Ersatz eines Verzugsschadens, beschränkt sich dieser bei leichter Fahrlässigkeit des Verkäufers auf höchstens 5 % des vereinbarten Kaufpreises.
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Will der Käufer darüber hinaus vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadensersatz statt der Leistung verlangen, muss er dem Verkäufer nach Ablauf der betreffenden Frist gemäß Ziffer 2, Satz 1 dieses Abschnitts eine angemessene Frist zur Lieferung setzen. Hat der Käufer Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung, beschränkt sich der Anspruch bei leichter Fahrlässigkeit auf höchstens 10 % des vereinbarten Kaufpreises. Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, sind Schadenersatzansprüche bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Wird dem Verkäufer, während er in Verzug ist, die Lieferung durch Zufall unmöglich, so haftet er mit den vorstehend vereinbarten Haftungsbegrenzungen. Der Verkäufer haftet nicht, wenn der Schaden auch bei rechtzeitiger Lieferung eingetreten wäre.
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Wird ein verbindlicher Liefertermin oder eine verbindliche Lieferfrist überschritten, kommt der Verkäufer bereits mit Überschreiten des Liefertermins oder der Lieferfrist in Verzug. Die Rechte des Käufers bestimmen sich dann nach Ziffer 2, Satz 3 und Ziffer 3 dieses Abschnitts.
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Die Haftungsbegrenzungen und Haftungsausschlüsse dieses Abschnitts gelten nicht für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten des Verkäufers, seines gesetzlichen Vertreters oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
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Höhere Gewalt oder beim Verkäufer oder dessen Lieferanten eintretende Betriebsstörungen, die den Verkäufer ohne eigenes Verschulden vorübergehend daran hindern, den Kaufgegenstand zum vereinbarten Termin oder innerhalb der vereinbarten Frist zu liefern, verändern die in Ziffern 1 bis 4 dieses Abschnitts genannten Termine und Fristen um die Dauer der durch diese Umstände bedingten Leistungsstörungen. Führen entsprechende Störungen zu einem Leistungsaufschub von mehr als vier Monaten, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten. Andere Rücktrittsrechte bleiben davon unberührt.
IV. Abnahme
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Der Käufer ist verpflichtet, den Kaufgegenstand zu dem vertraglich vereinbarten Abnahmetermin am Sitz des Verkäufers, oder, sofern das Fahrzeug noch nicht lieferbar ist, innerhalb von acht Tagen ab Zugang der Bereitstellungsanzeige abzunehmen, sofern im schriftlichen Kaufvertrag keine abweichende Regelung getroffen worden ist. Im Falle der Nichtabnahme kann der Verkäufer von seinen gesetzlichen Rechten Gebrauch machen. Darüber hinaus kann der Verkäufer im Falle der Nichteinhaltung des vereinbarten Abnahmetermins Standgebühren in Höhe von 25,- Euro pro Tag geltend machen.
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Verlangt der Verkäufer Schadensersatz, so beträgt dieser 10 % des Kaufpreises. Der Schadenersatz ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer einen höheren Schaden nachweist oder der Käufer nachweist, dass ein geringerer oder überhaupt kein Schaden entstanden ist.
V. Eigentumsvorbehalt
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Der Kaufgegenstand bleibt bis zum Ausgleich der dem Verkäufer aufgrund des Kaufvertrages zustehenden Forderungen Eigentum des Verkäufers. Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, bleibt der Eigentumsvorbehalt auch bestehen für Forderungen des Verkäufers gegen den Käufer aus der laufenden Geschäftsbeziehung bis zum Ausgleich von im Zusammenhang mit dem Kauf zustehenden Forderungen. Auf Verlangen des Käufers ist der Verkäufer zum Verzicht auf den Eigentumsvorbehalt verpflichtet, wenn der Käufer sämtliche mit dem Kaufgegenstand im Zusammenhang stehende Forderungen unanfechtbar erfüllt hat und für die übrigen Forderungen aus den laufenden Geschäftsbeziehungen eine angemessene Sicherung besteht. Während der Dauer des Eigentumsvorbehalts steht das Recht zum Besitz der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) dem Verkäufer zu.
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Zahlt der Käufer den fälligen Kaufpreis und Preise für Nebenleistungen nicht oder nicht vertragsgemäß, kann der Verkäufer vom Vertrag zurücktreten und/oder bei schuldhafter Pflichtverletzung des Käufers Schadensersatz statt der Leistung verlangen, wenn er dem Käufer erfolglos eine angemessene Frist zur Leistung bestimmt hat, es sei denn, die Fristsetzung ist entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen entbehrlich.
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Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, darf der Käufer über den Kaufgegenstand weder verfügen noch Dritten vertraglich eine Nutzung einräumen.
VI. Haftung für Sachmängel/Verjährung
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Sachmängel sind ausschließlich schriftlich an die E-Mail-Adresse info@fahr-freude.de zu senden.
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Ansprüche des Käufers wegen Sachmängeln verjähren in einem Jahr ab Ablieferung des Kaufgegenstandes an den Käufer. Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, erfolgt der Verkauf unter Ausschluss jeglicher Sachmängelansprüche.
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Die Verjährungsverkürzung in Ziffer 1 Satz 1 sowie der Ausschluss der Sachmängelhaftung in Ziffer 1 Satz 2 gelten nicht für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten des Verkäufers, seines gesetzlichen Vertreters oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
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Hat der Verkäufer aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen für einen Schaden aufzukommen, der leicht fahrlässig verursacht wurde, so haftet der Verkäufer beschränkt: Die Haftung besteht nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, etwa solcher, die der Kaufvertrag dem Verkäufer nach seinem Inhalt und Zweck gerade auferlegen will oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Kaufvertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Diese Haftung ist auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt. Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen des Verkäufers für von ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden. Für die vorgenannte Haftungsbegrenzung und den vorgenannten Haftungsausschluss gilt Ziffer 2 dieses Abschnitts entsprechend.
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Unabhängig von einem Verschulden des Verkäufers bleibt eine etwaige Haftung des Verkäufers bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, aus der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos und nach dem Produkthaftungsgesetz unberührt.
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Soll eine Mängelbeseitigung durchgeführt werden, gilt folgendes:
a) Ansprüche wegen Sachmängeln hat der Käufer beim Verkäufer schriftlich geltend zu machen.
b) Wird der Kaufgegenstand wegen eines Sachmangels betriebsunfähig, kann sich der Käufer nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Verkäufers an einen anderen Kfz-Meisterbetrieb wenden.
c) Für die im Rahmen einer Mängelbeseitigung eingebauten Teile kann der Käufer bis zum Ablauf der Verjährungsfrist des Kaufgegenstandes Sachmängelansprüche auf Grund des Kaufvertrages geltend machen. Ersetzte Teile werden Eigentum des Verkäufers.
VII. Haftung für sonstige Schäden
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Sonstige Ansprüche des Käufers, die nicht in Abschnitt VI. „Haftung für Sachmängel“ geregelt sind, verjähren in der regelmäßigen Verjährungsfrist.
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Die Haftung wegen Lieferverzuges ist in Abschnitt III „Lieferung und Lieferverzug“ abschließend geregelt. Für sonstige Schadensersatzansprüche gegen den Verkäufer gelten die Regelungen in Abschnitt VI. „Haftung für Sachmängel“, Ziffer 3 und 4 entsprechend.
VIII. Einhaltung Restriktive Maßnahmen / No-Russia/Belarus-Clause
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Der Käufer versichert und garantiert gegenüber dem Verkäufer, dass das erworbene Fahrzeug oder andere Waren, die im Rahmen oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag erworben werden, nicht direkt oder indirekt in Länder, Regionen oder an Personen exportiert, re-exportiert oder auf sonstige Weise verbracht werden, die zum Zeitpunkt des Verkaufs oder der Verbringung Ziel von Embargos, Sanktionen oder sonstigen restriktiven Maßnahmen der EU, der Vereinten Nationen, der Bundesrepublik Deutschland oder anderer relevanter internationaler Gremien sind.
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Insbesondere darf der Käufer das erworbene Fahrzeug oder andere Waren, die im Rahmen oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag geliefert werden, weder direkt noch indirekt an die Russische Föderation oder Belarus verkaufen, exportieren oder re-exportieren oder zur Verwendung in der Russischen Föderation oder Belarus liefern.
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Der Käufer unternimmt alle zumutbaren Anstrengungen, um sicherzustellen, dass der Zweck von VIII.1 und VIII.2 nicht durch Dritte weiter unten in der Handelskette, einschließlich möglicher Wiederverkäufer, vereitelt wird.
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Der Käufer unternimmt angemessene Überwachungsmaßnahmen, um Verhaltensweisen von Dritten in der nachgelagerten Handelskette, einschließlich möglicher Wiederverkäufer, aufzudecken, die den Zweck von VIII.1 und VIII.2 vereiteln würden.
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Bei einem Verstoß gegen die in von VIII.1–VIII.4 genannten Verpflichtungen ist der Käufer verpflichtet, dem Verkäufer sämtliche Schäden, Verluste und Aufwendungen zu ersetzen, die dem Verkäufer hieraus entstehen. Dies umfasst insbesondere, aber nicht ausschließlich, Geldbußen, Vertragsstrafen sowie Anwalts- und Gerichtskosten.
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Der Käufer hat den Verkäufer unverzüglich über alle Probleme bei der Anwendung der Ziffern VIII.1–VIII.4 enthaltenen Vorgaben zu informieren, einschließlich aller relevanten Aktivitäten Dritter, die deren Zweck vereiteln könnten.
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Der Käufer stellt dem Verkäufer nach einfacher Aufforderung unverzüglich Informationen über die Einhaltung der Verpflichtungen gemäß Ziffern VIII.1–VIII.4 zur Verfügung.
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Der Verkäufer ist berechtigt, vom Kaufvertrag fristlos zurückzutreten, falls er begründete Anhaltspunkte für einen
IX. Widerrufsbelehrung im Fahrzeugfernabsatz
Widerrufsbelehrung
Wurde dieser Vertrag unter ausschließlicher Verwendung eines Fernkommunikationsmittels gemäß § 312b BGB geschlossen (etwa per Telefon, Fax, E-Mail o.ä.), steht dem Käufer folgendes Widerrufsrecht zu:
Ausschluss der Widerrufrechts
Das Widerrufsrecht besteht, sofern der Kaufgegenstand nicht gewerblich erstanden wird.
Widerrufsrecht
Der Käufer kann seine Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (zum Beispiel Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung, aber frühestens mit Übergabe der Kaufsache an den Käufer oder einen von ihm benannten Dritten. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs vor Ablauf der Widerrufsfrist.
Um das Widerrufsrecht auszuüben, hat der Käufer den Verkäufer mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über seinen Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Der Widerruf ist zu richten an: Auto-Vision Dügen, Stolzhofstr. 8, 81825 München, Email-Adresse „info@fahr-freude.de“. Der Käufer kann dafür das beigefügte Muster Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und gegebenenfalls gezogene Nutzungen (zum Beispiel Zinsen) herauszugeben. Kann der Käufer die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren beziehungsweise herausgeben, ist er dem Verkäufer gegenüber zum Wertersatz verpflichtet, soweit die Verschlechterung der Sache auf einen Umgang mit der Sache zurückzuführen ist, der über eine Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise hinausgeht. Unter „Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise“ versteht man das Testen und Ausprobieren der jeweiligen Ware, wie es etwa im Ladengeschäft möglich und üblich ist. Im Hinblick auf das hier kaufgegenständliche Kraftfahrzeug entspricht das einer Probefahrt mit einem Kurzzeitkennzeichen.
